Aufgrund der Gesundheitsreform wurde von einer jeden private Krankenversicherung gefordert, dass ein Kompromiss bei der Regelung für die private Krankenversicherung geschlossen werden muss. Aufgrund dessen wurden Vereinbarungen getroffen, um die Situation, bezogen auf den Basistarif, zu entspannen. Als Leitbild sollten die gesetzlichen Krankenversicherungen sein. Denn es wurde gefordert, dass ohne eine gesundheitliche Risikoprüfung dieselben Leistungen bei der private Krankenversicherung angeboten werden müssen. Zudem ist es nicht erlaubt, dass die Prämie den höchsten Beitrag in den gesetzlichen Krankenkassen übersteigt. Die private Krankenversicherung musste demnach einige Strukturen in dem angebotenen Tarif ändern.
Seit den Neuerungen der private Krankenversicherung werden die Übertragbarkeiten von bereits gebildeter Alterungsrückstellungen nicht wie zuvor erschwert. Denn die entstandenen Altersrückstellungen werden als geschütztes Eigentum der versicherten Kunden gesehen, die der sogenannten Glättung eines Beitragsverlaufs in dem fortschreitenden Alter dienen. Es ist ebenso durch die Neuerungen möglich, in den Basistarif innerhalb des Versicherungsunternehmens zu wechseln und die Alterungsrückstellungen übertragen zu bekommen. Dies gilt ebenso, wenn in einen anderen Tarif gewechselt werden soll. Die Rücklagen der Kunden vermeiden einen starken Anstieg der Prämien im erhöhten Alter. Bei der Mitnahme von den Altersrückstellungen kann jedoch durchgehend auf der Basis des Basistarifs berechnet werden.
Möchten Personen ab dem 1. Januar 2009 zum ersten Mal in die private Krankenversicherung als Versicherer einsteigen, so ist es möglich, die Alterungsrückstellung der alten Krankenkasse mitzunehmen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn in den Basistarif übergegangen wird.
Es werden demnach gewünschte Wechsel von Neukunden in eine private Krankenversicherung vereinfacht. Es steht nun in ihrer Entscheidungsfreiheit, in den normalen Versicherungstarif mit Risikoprüfung zu wechseln oder in den private Krankenversicherung Basistarif. Ein Wechsel zwischen den Tarifen ist möglich. Egal ob innerhalb der eigenen Versicherung oder zu einem anderen Unternehmen.
Die private Krankenversicherung und ihr Basistarif ist den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend, welche als gutes Beispiel dient. Die Beitragshöhe unterscheidet sich lediglich durch Alter oder Geschlecht. Risikozuschläge sind nicht erlaubt. Zudem ist ein leichter Wechsel innerhalb der Versicherung möglich mit einem Nachzug der Altersrückstellung.